MundArt-Verlag - Hochreit 14 - 85617 Aßling - Telefon: 0 80 92 - 85 37 16
 
 
 
 
 
 
 
 
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Bezugsbedingungen für Amateurbühnen – Stand 01. Januar 2010
Berufsbühnen, Fernsehen und Hörfunk bedürfen gesonderter vertraglicher Regelungen.

Ansichtssendungen:
Gegen einen Unkostenbeitrag von Euro 1,50 je Buch (bei Rücksendung der Auswahlsendung wahlweise in Briefmarken oder in bar zu entrichten) können Sie bei uns bis zu zehn Lese-Exemplare gleichzeitig zur Ansicht bestellen und diese für vier Wochen behalten. Wenn Sie zum Studieren der Bücher mehr Zeit brauchen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wir lassen hier gerne mit uns reden. Nicht mehr zurückgegebene oder beschädigte Bücher müssen wir Ihnen leider mit Euro 15,00 zuzüglich der gesetzlichen MwSt berechnen.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

Von den meisten der abendfüllenden Stücke können Sie sich den ersten Akt herunterladen.

Die Bestellung eines Lese-Exemplars setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus.

Aufführungsbedingungen:
Wenn Sie sich für ein Stück entschieden haben, können Sie die Aufführungsrechte mittels Vertrag bei uns erwerben. Das Aufführungsrecht setzt den Erwerb des kompletten Rollensatzes voraus. Der Kaufpreis je Buch beträgt Euro 10,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt. Für Einzelbücher zur Übertragung in eine andere Sprache oder Mundart berechnen wir € 30,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt.
Ein erworbener Rollensatz kann nicht zurückgegeben werden.

Die Aufführungsgebühr beträgt 10 % der Gesamteinnahmen bzw. eine vereinbarte Mindestgebühr zuzügl. der gesetzlichen MwSt, für Einmalaufführungen € 70,00 zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Für Musikstücke und das Notenmaterial werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Für einige Stücke kann als Inszenierungshilfe oder zum tieferen Einleben in die verschiedenen Rollen gegen eine Gebühr von Euro 23,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt eine Videoaufzeichnung erworben werden (jeweils angegeben).

Die Abrechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung an den Verlag zu senden. Hierzu erhält die Bühne mit den Rollenbüchern ein Formular, auf welchem die gesamten Einnahmen, getrennt nach Aufführungen anzugeben sind. Nachdem Sie uns dieses Formular zugesandt haben, erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung. Bei verspätet abgerechneten Aufführungen gilt wegen Verzug eine Zinsberechnung von fünf Prozent.

Die aufführende Bühne erklärt sich gemäß dem Urheberrecht bereit, dem Verlag auf Anforderung auf nachprüfbare Weise Auskunft über Art, Anzahl und Ausmaß der Aufführungen, erzielte Einnahmen, evtl. nicht stattgefundene Aufführungen etc. zu geben.

Aufführungsbedingungen für Sketche und Einakter werden individuell vereinbart.
Nicht zurückgegebene Manuskripte von Sketchen und Einaktern gelten als gekauft und werden mit Euro 20,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt berechnet.

Bezugsbedingungen allgemein:
Unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen und das Verleihen von Rollenbüchern an andere Bühnen verstoßen gegen das Urheberrecht. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.

Aufführungsrechte können nur für ein Jahr erworben werden. Für spätere Aufführungen müssen die Rechte neu erworben werden.

Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen, muß die Genehmigung vorher beantragt werden.

Werden unerlaubte oder nicht angemeldete Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, gegenüber dem Urheberrechtsverletzer sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem werden alle mit der Aufführung erzielten Einnahmen, mindestens aber das 10-fache der Mindestaufführungsgebühr je Aufführung fällig.

Medienaufzeichnungen sind nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Eine weitere Verwertung ist nicht gestattet. Das Recht der Übersetzung, Verfilmung zu Funk- und Fernsehsendungen sowie zum Zwecke der gewerblichen Videoaufzeichnung ist nur über den MundArt-Verlag zu erwerben.

Alle genannten Bestimmungen gelten auch für Veranstaltungen ohne Eintrittserhebung bzw. zum Zwecke der Wohltätigkeit.

Ein Verstoß gegen eine der hier genannten Bestimmungen bewirkt das sofortige Erlöschen der Aufführungsgenehmigung. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.


 
 
info@mundart-verlag.de
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